Kraftfahrschulen (85.32.0.03)

Die Dienstleistung 'Kraftfahrschulen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst die Erteilung von Unterricht, dessen Schwerpunkt auf einer fachbezogenen Ausbildung liegt, wobei sowohl ein theoretisches Hintergrundwissen als auch praktische Kenntnisse für den ausgeübten oder zukünftigen Beruf vermittelt werden. Ziel des Ausbildungsprogramms ist dabei die Vorbereitung auf einen allgemeinen Berufsbereich oder einen ganz bestimmten Beruf.

Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer berufsbildender Unterricht (s. Gruppe 85.4)
  • Fahrschulen, nicht für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer (s. 85.53.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Ausbildung (Kraftfahrschulen)
  • Fahrerlehrgänge (Kraftfahrschulen für Berufskraftfahrer)
  • Fahrschulen (Kraftfahrschulen für Berufskraftfahrer)
  • Fahrsicherheitstraining für Kraftwagen (Berufskraftfahrer)
  • Kraftfahrschulen (Berufskraftfahrer)
  • Lkw-Fahrschulen (Berufskraftfahrer)
  • Schulen (Kraftfahrschulen für Berufskraftfahrer)
  • Schulungsheime von Kraftfahrschulen für Berufskraftfahrer