Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln (20.20.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Insektiziden, Rodentiziden, Fungiziden, Herbiziden, Akariziden, Molluskiziden, Bioziden
  • Herstellung von Keimhemmungsmitteln, Wachstumsregulatoren
  • Herstellung von Desinfektionsmitteln (für landwirtschaftliche und andere Zwecke)
  • Herstellung von sonstigen agrochemischen Erzeugnissen anderweitig nicht genannt
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen (s. 20.15.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Desinfektionsmittel, H.
  • Fungizide, H.
  • Herbizide, H.
  • Holzschutzmittel (Schädlingsbekämpfungsmittel), H.
  • Insektizide, H.
  • Keimhemmungsmittel, H.
  • Pflanzenschutzmittel, H.
  • Rodentizide, H.
  • Saaten- und Pflanzenschutzmittel, H.
  • Schädlingsbekämpfungsmittel, H.
  • Unkrautvertilgungsmittel, H.
  • Wachstumsregulatoren, H.