Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Verwaltungstätigkeiten der exekutiven und legislativen Organe auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene
Verwaltung und Aufsicht im Finanz- und Steuerwesen:
Anwendung von Steuersystemen
Einzug von Steuern und Abgaben auf Waren, Steuerfahndung
Zollverwaltung
Ausführung des Haushaltsplans, Verwaltung öffentlicher Mittel und öffentlicher Schulden:
Erhebung und Einzug von Geldern, Ausgabenkontrolle
Verwaltung der gesamten zivilen Forschungs- und Entwicklungspolitik und der damit zusammenhängenden Mittel
Verwaltung und Durchführung gesamtwirtschaftlicher und sozialpolitischer Planung und von statistischen Diensten auf allen staatlichen Ebenen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Betrieb von regierungseigenen oder von Regierungsstellen genutzten Gebäuden (s. 68.2 und 68.3)
Verwaltung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zum Wohl der Bürger in Bezug auf Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen und der damit zusammenhängenden Mittel (s. 84.12.0)
Verwaltung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit (s. 84.13.0)
Verwaltung von verteidigungsrelevanten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen und der damit zusammenhängenden Mittel (s. 84.22.0)