Herstellung von Matratzen (31.03.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Matratzen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Matratzen:
    • mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stützmaterial
    • nichtüberzogene Schaumstoffmatratzen auf Kautschuk- oder Gummibasis
  • Herstellung von Sprungrahmen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von Luftmatratzen und Wasserbettmatratzen aus Gummi (s. 22.19.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Federkernmatratzen, H.
  • Latexmatratzen, H.
  • Lattenroste für Betten, H.
  • Matratzen , H.
  • Polsterung von Matratzen (Matratzenpolsterei)
  • Reparatur von Matratzen
  • Schaumgummimatratzen, nicht überzogen, H.
  • Schaumstoffmatratzen, nicht überzogen, H.
  • Sprungrahmen für Betten, H.
  • Stahldrahtmatratzen, H.
  • Taschen-Federkernmatratzen, H.