Leitungsgebundene Telekommunikation (61.10.0.00)

Die Dienstleistung 'Leitungsgebundene Telekommunikation' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Betrieb und Unterhalt von Einrichtungen zur Übertragung von Sprache, Daten, Text, Ton und Bild mittels leitungsgebundener Infrastruktur sowie die Gewährung des Zugangs zu solchen Einrichtungen:
    • Betrieb und Wartung von Schalt- und Übermittlungseinrichtungen für Punkt-zu-Punkt-Verbindungen via Leitungen, Mikrowellen oder einer Kombination aus Leitungen und Satellitenverbindungen
    • Betrieb von Kabelübertragungsnetzen (z. B. für die Übertragung von Daten und Fernseh-signalen)
    • Telegrafie- und andere nicht sprachgebundene Kommunikationsdienste mit eigenen Einrichtungen
Die Übertragungseinrichtungen können auf einer einzigen oder auf einer Kombination mehrerer Technologien beruhen.

  • Kauf von Zugangs- und Netzkapazitäten von Besitzern oder Betreibern von Netzen und das Angebot von Telekommunikationsdiensten für Unternehmen und Privathaushalte auf der Basis dieser Kapazitäten
  • Internetzugangsdienste des Netzbetreibers
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Wiederverkauf von Telekommunikationsleistungen (s. 61.90.9)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Aufbau von Datennetzen (leitungsgebunden)
  • Betrieb von Kabelfernsehnetzen
  • Betrieb von leitungsgebundenen Kommunikationsnetzwerken (Fernmeldenetze)
  • Fernmeldedienste (Festnetz)
  • Fernmeldenetze, leitungsgebundene, Betrieb
  • ISDN (Kabelnetzbetrieb)
  • Kabelnetzbetrieb
  • Post/Telekom (Betrieb von leitungsgebundenen Fernmeldenetzen)
  • Telefongesellschaften (Betrieb von leitungsgebundenen Fernmeldenetzen)