Arztpraxen für Allgemeinmedizin (86.21.0.00)

Die Dienstleistung 'Arztpraxen für Allgemeinmedizin' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • allgemeinmedizinische Konsultation und Behandlung durch praktische Ärztinnen und Ärzte sowie Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • stationäre Behandlung in Krankenhäusern (s. 86.10)
  • Tätigkeiten von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe wie Hebammen, Entbindungshelfer, Krankenschwestern und -pfleger, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten (s. 86.90.2, 86.90.9)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Allgemeinmedizinische Arztpraxen
  • Arztpraxen, allgemeinmedizinische
  • Gemeinschaftspraxen von Ärzten für Allgemeinmedizin und von praktischen Ärzten
  • Medizinische Beratung durch praktische Ärzte
  • Praktische Ärzt(e/innen) (Arztpraxen)
  • Praxen von Ärzt(e/innen) für Allgemeinmedizin und von praktischen Ärzten/innen