Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen (86.90.9.00)

Die Dienstleistung 'Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • alle übrigen humanmedizinischen Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von Ärztinnen und Ärzten, sondern von Angehörigen der paramedizinischen Berufe, die die rechtliche Befähigung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten besitzen, ausgeübt werden. Hier eingeordnet werden auch Tätigkeiten von Krankenschwestern, Krankenpflegern, Fachkräften für Ergotherapie, Sprachtherapie (Logopädie), medizinische Fußpflege (Podologie) usw. Diese Leistungen können sowohl in Gesundheitszentren, die Unternehmen, Schulen, Altenheimen, Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen sind, sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen (mit Unterbringung) oder eigenen Behandlungsräumen, im Hause der Patientinnen und Patienten oder anderweitig erbracht werden.
  • Tätigkeiten von zahnärztlichem Hilfspersonal wie Zahntherapeutinnen und -therapeuten, in Schulen tätigen Zahnarzthelferinnen und -helfern sowie Dentalhygienikerinnen und Dentalhygienikern, die außerhalb von Zahnarztpraxen arbeiten können, aber regelmäßig von Zahnärztinnen oder Zahnärzten überwacht werden
  • Tätigkeiten von medizinischen Labors wie:
    • Röntgenlabors und andere Labors für diagnostische Bildgebung
    • Blutanalyselabors
  • Tätigkeiten von Blut-, Samen- und Organbanken usw.
  • Rettungsdienste und Krankentransport in Kranken- und Rettungswagen, Hubschraubern, Flugzeugen usw. Diese Leistungen werden häufig im Rahmen eines medizinischen Notfalleinsatzes erbracht.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von Zahnersatz durch Zahntechnikerinnen und Zahntechniker (s. 32.50.3)
  • Verlegung von Patientinnen und Patienten ohne lebensrettende Ausrüstung oder medizinisches Personal (s. Abteilungen 49, 50 und 51)
  • nichtmedizinische Laboruntersuchungen (s. 71.20.0)
  • Untersuchungen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene (s. 71.20.0)
  • Krankenhäuser (s. 86.10.1 und 86.10.2)
  • Arzt- und Zahnarztpraxen (s. Gruppe 86.2)
  • Pflegeheime (s. 87.10.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Adipositastherapie (Fettsuchttherapie)
  • Ambulanzflugdienste
  • Ambulatorien
  • Atemschulung
  • Beschäftigungstherapie )
  • Bioenergetische Blutdiagnose
  • Blutbanken
  • Blutspendedienst
  • Diätberatung
  • Ergotherapie
  • Ernährungsberatung
  • Flugambulanzen
  • Fußpflege, medizinische
  • Gesundheitsberatung durch Angehörige der paramedizinischen Berufe
  • Heilpädagoge mit Schwerpunkt der Behandlung von körperlichen Beeinträchtigungen
  • Hygieneberatung im Gesundheitswesen
  • Institute für Rechtsmedizin
  • Krankentransport- und Rettungsdienste
  • Kurpacker (selbstständig)
  • Labor zur Blutanalyse
  • Labors, medizinische
  • Logopäd(en/innen)
  • Luftrettung
  • Medizinische Fußpflege
  • Medizinische Labors
  • Medizinische Röntgenfilmverarbeitung
  • Musiktherapie
  • Notrufzentrale für Krankentransport- und Rettungsdienste
  • Organbanken
  • Orthoptisten (Betreiben einer Sehschule)
  • Reiki (Lösung von Energieblockaden, Tiefenentspannung)
  • Rettung Schiffbrüchiger
  • Rettungsdienste
  • Röntgeninstitute
  • Samenbanken
  • Säuglingsschwestern, selbstständige
  • Sprachtherapie )
  • Zahntherapie und -prophylaxe )