Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Zucht und Haltung von halb domestizierten und sonstigen lebenden Tieren:
Strauße und Emus
sonstige Vögel (ohne Geflügel)
Insekten
Kaninchen und sonstige Pelztiere
Gewinnung von Pelzfellen, Reptilienhäuten und Vogelbälgen in Tierfarmen
Betrieb von Wurmfarmen, Landmolluskenzuchten, Schneckenzuchten usw.
Zucht und Haltung von Seidenraupen; Erzeugung von Seidenraupenkokons
Imkerei
Zucht und Haltung von Haustieren (ohne Fische):
Katzen und Hunde
Vögel, z. B. Sittiche usw.
Hamster usw.
Zucht und Haltung sonstiger Tiere
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Gewinnung von Häuten und Fellen im Rahmen der Jagd und Fallenstellerei (s. 01.70.0)
Betrieb von Froschfarmen, Krokodilfarmen, Meereswürmerfarmen (s. 03.21.0, 03.22.0)
Betrieb von Fischfarmen, einschließlich Zucht von Zierfischen (s. 03.21.0, 03.22.0)