Realkreditinstitute (64.19.4.00)

Die Dienstleistung 'Realkreditinstitute' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Kreditinstitute, die ausschließlich oder überwiegend den Real- oder Kommunalkredit pflegen und sich durch Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen oder Aufnahme langfristiger Mittel refinanzieren:
    • private Hypothekenbanken einschließlich Schiffsbanken
    • öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen (s. 64.92.1)
  • Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen (s. 66.19.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Hypothekenbanken, private
  • Kommunalkreditinstitute, öffentlich-rechtliche
  • Landeskreditanstalten
  • Private Hypothekenbanken
  • Realkreditinstitute
  • Schiffspfandbriefbanken
  • Wohnungsbauförderungsanstalten