Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen (28.91.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Maschinen und Einrichtungen für die Verarbeitung heißer Metalle:
    • Konverter, Blockformen, Gießpfannen, Gießmaschinen
  • Herstellung von Metallwalzwerken und zugehörigen Walzen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von Drahtziehmaschinen (s. 28.41.0)
  • Herstellung von Formkästen und Formen (außer Blockformen) (s. 25.73.5)
  • Herstellung von Maschinen zum Herstellen von Gießereiformen (s. 28.99.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Blockformen, H.
  • Gießmaschinen für die Verarbeitung heißer Metalle, H.
  • Gießpfannen für die Verarbeitung heißer Metalle, H.
  • Hochofenanlagen und -einrichtungen, maschinelle , H.
  • Hüttenanlagen und -einrichtungen, maschinelle , H.
  • Konverter für die Verarbeitung heißer Metalle, H.
  • Maschinen für die Metallerzeugung , H.
  • Metallerzeugungsmaschinen, H.
  • Metallwalzwerke , H.
  • Stahlwerksanlagen, maschinelle , H.
  • Walzen für Metallwalzwerke, H.
  • Walzwerke (Metallwalzwerke), H.