Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst die Verarbeitung von Tabak zu einer für den Konsum geeigneten Ware:
Herstellung von Erzeugnissen aus Tabak und Tabakersatzstoffen: Zigaretten, Zigarren, Feinschnitt und Pfeifentabake, Kautabak, Schnupftabak
Herstellung von "homogenisiertem" oder "rekonstituiertem" Tabak
Entrippen und Redrying von Tabak
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Anbau von Tabak und Trocknen von Tabakblättern (s. 01.15.0, 01.63.0)