Risiko- und Schadensbewertung (66.21.0.00)

Die Dienstleistung 'Risiko- und Schadensbewertung' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst z. B. Risiko- und Schadensbewertung und Befriedigung von Versicherungsansprüchen wie:
  • Bewertung von Versicherungsrisiken und -schäden:
    • Risikoabschätzung
    • Risiko- und Schadensbeurteilung
  • Befriedigung von Versicherungsansprüchen:
    • Schadensregulierung
    • Havarie- und Verlustregulierung
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 68.31.1 und 68.31.2)
  • Schätzungen für andere Zwecke (s. 74.90.0)
  • Ermittlungsdienste durch Detekteien (s. 80.30.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Bewertungen von Unfallwagen für das Versicherungsgewerbe
  • Havariekommissariat (Schadensbewertung für das Versicherungsgewerbe)
  • Havarieschadensbewertungen für das Versicherungsgewerbe
  • Kfz-Unfallsachverständigenbüro
  • Kraftfahrzeugschätzungen für das Versicherungsgewerbe
  • Risiko- und Schadensbewertungen (Versicherungsgewerbe)
  • Schadens- und Risikobewertungen (Versicherungsgewerbe)