Berg- und Seilbahnen (93.29.0.01)

Die Dienstleistung 'Berg- und Seilbahnen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

  • Berg- und Seilbahnen für Erholungszwecke
  • Gondelbahnen
  • Kabinenbahnen für Erholungszwecke
  • Personenbeförderung mit Berg- und Seilbahnen für Erholungszecke
  • Schlepplifte (Betrieb von Berg- und Seilbahnen für Erholungszwecke)
  • Standseilbahnen für Erholungszwecke
  • Zahnradbahnen für Erholungszwecke