Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Tätigkeiten von Sportvereinen, die ihren Mitgliedern sportliche Aktivitäten ermöglichen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um professionelle, halbprofessionelle oder Amateurvereine handelt:
Fußballvereine
Bowlingvereine
Schwimmvereine
Golfclubs
Boxvereine
Wintersportvereine
Schachclubs
Leichtathletikvereine
Schießvereine, usw.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Sportunterricht durch Einzeltrainerinnen und Einzeltrainer (s. 85.51.0)
Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in der Halle im Rahmen des Profi- oder Amateursports durch Sportvereine, in deren eigenen Einrichtungen (s. 93.11.0)