Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen einer Partei gegenüber einer anderen Partei durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder unter deren Aufsicht, auch vor Gerichten oder sonstigen Justiz- und Verwaltungsstellen:
Beratung und Vertretung in Zivilverfahren
Beratung und Vertretung in Strafverfahren
Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitfällen
hoheitliche Tätigkeit der Notarinnen und Notare in Form von:
Beurkundung von Satzungen und Beschlüssen bei der Gründung von Aktiengesellschaften und von Gesellschaftsverträgen oder ähnliche Urkunden im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
Beurkundung von Verträgen, Testamenten, Treuhandvereinbarungen usw.
Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften
präventive Rechtskontrolle
Errichtung von Vollstreckungstiteln
Beratung und Betreuung auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege
In Bayern können nur hauptberufliche Notare zur Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt werden. Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat gibt es daher in Bayern nicht.