Kartoffelverarbeitung (10.31.0.00)

Die Dienstleistung 'Kartoffelverarbeitung' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Kartoffelverarbeitung und -haltbarmachung:
    • Herstellung von gefrorenen zubereiteten Kartoffeln
    • Herstellung von dehydriertem Kartoffelpüree
    • Herstellung von Kartoffelsnacks
    • Herstellung von Kartoffelchips
    • Herstellung von Kartoffelflocken und Kartoffelmehl
  • industrielles Schälen von Kartoffeln

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Kartoffelbackmehl, H.
  • Kartoffelbreipulver, H.
  • Kartoffelchips, H.
  • Kartoffelerzeugnisse, H.
  • Kartoffelflocken, H.
  • Kartoffelmehl, H.
  • Kartoffeln, industrielles Schälen
  • Kartoffelnasskonserven, H.
  • Kartoffelpüree (dehydriert), H.
  • Kartoffelschälbetriebe
  • Kartoffelsnacks, H.
  • Kartoffeltrocknungserzeugnisse, H.
  • Kloßmehl aus Trockenkartoffeln, H.
  • Pommes frites, H.
  • Trockenkartoffeln, H.
  • Trockenspeisekartoffeln, H.