Private Haushalte mit Hauspersonal (97.00.0.00)

Die Dienstleistung 'Private Haushalte mit Hauspersonal' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Abteilung umfasst die Tätigkeit von Haushalten in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber von Hauspersonal wie Dienstmädchen, Kellner, Diener, Köchinnen, Köche, Wäscherinnen, Wäscher, Gärtnerinnen, Gärtner, Pförtnerinnen, Pförtner, Stallgehilfen, Fahrerinnen, Fahrer, Hausmeisterinnen, Hausmeister, Erzieherinnen, Erzieher, Babysitter, Hauslehrerinnen, Hauslehrer, Sekretärinnen, Sekretäre usw. beschäftigen. Sie ermöglicht es dem Hauspersonal, in Volkszählungen oder Studien den Wirtschaftszweig ihres Arbeitgebers anzugeben, auch wenn der Arbeitgeber eine Einzelperson ist. Das Produktionsergebnis dieser Tätigkeit wird von den Haushalten konsumiert, bei denen das Hauspersonal beschäftigt ist.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Erbringung von Dienstleistungen wie Kochen, Gartenpflege usw. durch selbstständige Dienstleister (Unternehmen oder Einzelpersonen) (s. entsprechende Dienstleistung dieser Klassifikation)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Haushalte, private (mit anderem Hauspersonal als solchem zur Kinderbetreuung)
  • Haushalte, private (mit Hauspersonal zur Kinderbetreuung)
  • Haushälterin
  • Haushaltshilfe
  • Hauswirtschafterin (Haushälterin)
  • Private Haushalte mit Hauspersonal zur Kinderbetreuung