Rechtsbeistände (nur soweit nach früherem Recht verkammert) (69.10.9.03)

Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Tätigkeiten von Gerichten (s. 84.23.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

Diese Dienstleistung betrifft nur die verkammerten Rechtsbeistände nach altem Recht mit Bestandsschutz; Rechtsbeistand kann man nicht mehr werden.
  • Rechtsbeistände (nur soweit nach früherem Recht verkammert)