Herstellung von Glasfaserkabeln (27.31.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Glasfaserkabeln' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Lichtleitfaserkabeln für die Datenübertragung und die Direktübertragung von Bildern
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von Glasfasern oder Litzen (s. 23.14.0)
  • Herstellung von Lichtleitfaserkabelsätzen oder von Installationsmaterial mit Anschlüssen oder anderen Vorrichtungen (Zuordnung je nach vorgesehenem Einsatzbereich, z. B. 26.11.9)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Fernmeldekabel (Glasfaserkabel), H.
  • Glasfaserkabel, H.
  • Lichtleitfaser für die direkte Bildübertragung, H.
  • Lichtleitkabel für die Datenübertragung, H.
  • Lichtleitkabel für die direkte Bildübertragung, H.
  • Lichtwellenleiterkabel, H.