Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtvulkanisiertem, vulkanisiertem oder gehärtetem natürlichem oder synthetischem Kautschuk:
Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile
Herstellung von Leimen und Klebstoffen auf Gummibasis (s. 20.52.0)
Herstellung von Rohlaufprofilen zur Runderneuerung von Reifen (s. 22.11.0)
Herstellung von aufblasbaren Flößen und Booten (s. 30.11.0, 30.12.0)
Herstellung von nicht überzogenen Schaumgummimatratzen (s. 31.03.0)
Herstellung von Sportzubehör aus Gummi (s. 32.30.0)
Herstellung von Spielen und Spielzeug aus Gummi (einschließlich Planschbecken für Kinder, aufblasbare Gummiboote für Kinder, aufblasbare Gummitiere, Bälle und dergleichen) (s. 32.40.0)