Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, im Linien- oder Gelegenheitsverkehr:
Betrieb von Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen
Betrieb von Fähren, Wassertaxis usw.
Vermietung von Vergnügungsschiffen mit Besatzung für den See- und Küstenverkehr (z. B. für Angeltouren)
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Betrieb von Restaurants und Bars an Bord von Schiffen, falls dieser durch eigenständige Unternehmen erfolgt (s. 56.10.1, 56.10.2, 56.10.3 und 56.30.3)
Vermietung von Vergnügungsschiffen und Yachten ohne Besatzung (s. 77.21.0)