Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Herstellung von Fahrgestellen mit Motoren für Nutzkraftwagen
Herstellung von sonstigen Kraftwagen:
Schneemobile, Golfwagen, Amphibienfahrzeuge
Löschfahrzeuge, Straßenkehrmaschinen, Kranwagen (Autokrane), Betonmischwagen, Fahrbüchereien und -banken, gepanzerte Fahrzeuge für Geld- und Werttransporte usw.
Werksüberholung von Nutzkraftwagenmotoren
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Herstellung von Elektromotoren (außer Anlassermotoren) (s. 27.11.0)
Herstellung von Beleuchtungseinrichtungen für Kraftfahrzeuge (s. 27.40.0)
Herstellung von Kolben, Kolbenringen und Vergasern (s. 28.11.0)
Herstellung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen (s. 28.30.0)
Herstellung von Zugmaschinen für den Einsatz im Bergbau oder im Bau (s. 28.92.1 und 28.92.2)
Herstellung von geländegängigen Muldenkippern (s. 28.92.2)
Herstellung von Kraftwagenaufbauten und -anhängern(s. 29.20.0)
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Kraftwagen (s. 29.31.0)
Herstellung von nicht elektrischen Teilen und Zubehör für Kraftwagen (s. 29.32.0)
Herstellung von Panzern und sonstigen Kampffahrzeugen (s. 30.40.0)
Instandhaltung und Reparatur von Nutzkraftwagen (s. 45.20.4)