Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm (24.32.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Flacherzeugnissen aus Stahl in Rollen oder Tafeln mit einer Breite von weniger als 600 mm, mit oder ohne Überzug, durch erneutes Kaltwalzen von warm gewalzten Flacherzeugnissen oder von Stabstahl

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Bandstahl, kaltgewalzt unter 600 mm Breite, H.
  • Elektroband, kaltgewalzt unter 600 mm Breite, H.
  • Elektrospaltband, kaltgewalzt unter 600 mm Breite, H.
  • Kaltband unter 600 mm Breite, H.
  • Kaltspaltband, kaltgewalzt unter 600 mm Breite, H.
  • Spaltband, kaltgewalzt unter 600 mm Breite, H.