Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
öffentliche Verwaltung von Programmen zum Wohl der Bürger in Bezug auf:
Gesundheit
Erziehung und Unterricht
Kultur
Sport
Freizeit
Umwelt
Wohnungswesen
Sozialwesen
öffentliche Verwaltung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen für diesen Bereich und der damit zusammenhängenden Mittel
Sponsoring von kulturellen und Freizeitaktivitäten
Vergabe öffentlicher Zuschüsse an Künstler
Verwaltung von Programmen der Trinkwasserversorgung
Verwaltung von Abfallsammlung und -entsorgung
Verwaltung von Umweltschutzprogrammen
Verwaltung von Wohnungsbauprogrammen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Abwasser- und Abfallbeseitigung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (s. Abteilungen 37, 38 und 39)