Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Vervielfältigung von Schallplatten, CDs und Tonbändern mit Musik- oder sonstigen Tonaufnahmen anhand von Masterbändern
Vervielfältigung von CDs, DVDs und Videobändern mit Film- und sonstigen Bildaufnahmen anhand von Masterbändern
Vervielfältigung von Masteraufzeichnungen von Software und Daten auf Disketten, CDs und Magnetbändern
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Vervielfältigen von Druckerzeugnissen (s. 18.11.0, 18.12.0)