Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Erzeugung von Kupfer aus Erzen
Erzeugung von Kupfer durch elektrolytische Raffination von Reststoffen und Schrott
Herstellung von Kupferlegierungen
Herstellung von Schmelzdraht und Schmelzstreifen
Herstellung von Kupferhalbzeug
Herstellung von gezogenem Draht aus diesen Metallen