Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks (91.04.0.00)

Die Dienstleistung 'Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Betrieb von botanischen und zoologischen Gärten einschließlich Kinderzoos (Streichelzoos)
  • Betrieb von Naturparks einschließlich Erhaltung wild lebender Pflanzen und Tiere usw.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Garten- und Landschaftsbau (s. 81.30.1)
  • Betrieb von Fisch- und Jagdrevieren für Sportfischerei und -jagd (s. 93.19.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Aquarienbetriebe
  • Botanische Gärten
  • Freigehege (Tiergehege)
  • Kinderzoos (Streichelzoos)
  • Landschaftsschutzverwaltung
  • Natur- und Landschaftsschutzverwaltung
  • Naturparks
  • Streichelzoos
  • Terrarienbetriebe
  • Tiergärten (zoologische Gärten)
  • Tiergehege
  • Wildschaugehege
  • Zoologische Gärten