Herstellung von Industriegasen (20.11.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Industriegasen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von technischen und medizinischen Flüssig- oder Druckgasen:
    • Elementargase
    • Flüssig- oder Druckluft
    • gasförmige Kühlmittel
    • Misch-Industriegase
    • Inertgase wie Kohlendioxid
    • Isoliergase
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Gewinnung von Methan, Ethan, Butan oder Propan (s. 06.20.0)
  • Herstellung von gasförmigen Brennstoffen wie Ethan, Butan oder Propan in Erdölraffinerien (s. 19.20.0)
  • Herstellung von gasförmigen Brennstoffen durch Verkokung von Kohle, aus landwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen oder aus Reststoffen (s. 35.21.1, 35.21.2, 35.21.3)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Diarsentrioxid, H.
  • Edelgase, H.
  • Gase (Industriegase), H.
  • Industriegase , H.
  • Kohlensäure (Kohlenstoffdioxid), H.
  • Kohlenstoffdioxid, H.
  • Luft, flüssige, H.
  • Pressluft, H.
  • Sauerstoff, H.
  • Schwefeltrioxid, H.
  • Stickstoff, H.
  • Stickstoffoxide, H.
  • Trockeneis, H.
  • Wasserstoff, H.