Arbeitnehmervereinigungen (94.20.0.00)

Die Dienstleistung 'Arbeitnehmervereinigungen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Vertretung der Interessen von gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern
  • Tätigkeiten von Arbeitnehmervereinigungen zur Wahrnehmung der Mitgliederinteressen hinsichtlich der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie zur Durchführung abgestimmter Maßnahmen durch Organisation
  • Tätigkeiten von auf einzelne Betriebe beschränkten Gewerkschaften, Gewerkschaftsvereinigungen und gewerkschaftlichen Organisationen, die nach fachlichen, regionalen, strukturellen oder anderen Kriterien in Zweiggewerkschaften gegliedert sind
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • von diesen Vereinigungen durchgeführte Bildungsmaßnahmen (s. Abteilung 85)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Arbeitnehmervereinigungen
  • Beamtenbund
  • Gewerkschaften
  • Gewerkschaftsvereinigungen
  • Industriegewerkschaften