Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen (30.40.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Panzern
  • Herstellung gepanzerter Amphibienfahrzeuge für militärische Zwecke
  • Herstellung von sonstigen militärischen Kampffahrzeugen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von Waffen und Munition (s. 25.40.0)
  • Herstellung von gepanzerten Fahrzeugen für Geld- und Werttransporte (s. 29.10.2)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Kampffahrzeuge, H.
  • Panzer, H.