Herstellung von Waren durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt (98.10.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Waren durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst die Produktion von Waren für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt durch private Haushalte, d. h. die Tätigkeit von privaten Haushalten, die eine Vielzahl von Waren für den Eigenbedarf produzieren. Dazu zählen das Jagen und Sammeln, die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, die Errichtung von Unterkünften sowie die Herstellung von Bekleidung und anderen Waren für den Eigenbedarf durch private Haushalte.

Sofern private Haushalte auch marktbestimmte Waren produzieren, werden sie in den entsprechenden Wirtschaftszweig eingeordnet, zu dem die Herstellung der Waren gehört. Wenn sie hauptsächlich eine bestimmte Art von Waren für den Eigenbedarf produzieren, sind sie dem Wirtschaftszweig zuzurechnen, der diese Waren für den Absatz an Dritte produziert.


 

Quelle: Statistisches Bundesamt