Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst die Herstellung von chemischen Stoffen nach grundlegenden Verfahren wie thermisches Spalten und Destillation. Das Ergebnis dieser Verfahren sind in der Regel getrennte chemische Elemente oder chemische Verbindungen.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von organischen chemischen Grundstoffen:
gesättigte und ungesättigte azyklische Kohlenwasserstoffe
gesättigte und ungesättigte zyklische Kohlenwasserstoffe
azyklische und zyklische Alkohole
Mono- und Polykarbonsäuren einschließlich Essigsäure
sonstige Verbindungen mit Sauerstoffgruppen einschließlich Aldehyden, Ketonen, Chinonen und Verbindungen mit zwei oder mehreren Sauerstoffgruppen
synthetisches Glycerin
organische Verbindungen mit Stickstoffgruppen einschließlich Aminen
Vergärung von Zuckerrohr, Mais oder ähnlichen Agrarerzeugnissen zur Herstellung von Alkohol und Estern
sonstige organische Verbindungen einschließlich Erzeugnissen der Holzdestillation (z. B. Holzkohle) usw.
Herstellung von synthetischen Aromen
Destillation von Steinkohlenteer
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen (s. 20.16.0)
Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen (s. 20.17.0)