Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von Rechenmaschinen
Herstellung von Addiermaschinen, Registerkassen
Herstellung von Briefmarkenzählgeräten, Postbearbeitungsmaschinen (Kuvertier-, Verschließ- und Adressiermaschinen; Postöffnungs-, Sortier- und Scan-Geräte)
Herstellung von Schreibmaschinen
Herstellung von Stenografiermaschinen
Herstellung von Bindemaschinen für den Büroeinsatz (d. h. zum Binden mit Klebeband oder Kunststoffkleber)
Herstellung von Scheckschreibmaschinen
Herstellung von Münzzähl- und Münzeinwickelmaschinen
Herstellung von Bleistiftspitzmaschinen
Herstellung von Heftmaschinen und Heftklammerentfernern
Herstellung von Wahlmaschinen
Herstellung von Klebstreifenspendern
Herstellung von Lochern
Herstellung von Fotokopiergeräten
Herstellung von Tonerpatronen für Büromaschinen
Herstellung von Schreibtafeln
Herstellung von Diktiergeräten
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten (s. 26.20.0)