Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von organischen grenzflächenaktiven Stoffen
Herstellung von Papier, Watte, Filz und Vliesstoffen, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt oder überzogen (nicht zur Körperpflege)
Herstellung von Glycerin
Herstellung von Seifen, außer solcher zur Körperpflege
Herstellung von grenzflächenaktiven Zubereitungen:
Wasch- und Reinigungsmittel
Geschirrspülmittel
Textilweichspüler
Herstellung von Reinigungs- und Poliermitteln:
Zubereitungen zum Parfümieren und Deodorieren von Räumen
künstliche und zubereitete Wachse
Lederpflegemittel
Holzpflegemittel
Poliermittel für Karosserien, Glas und Metall
Scheuerpasten und -pulver, einschließlich mit Scheuerpasten und -pulver beschichtetem Papier, Watte usw.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Herstellung von getrennten chemischen Verbindungen (s. 20.13.0, 20.14.0)
Herstellung von aus Mineralölerzeugnissen synthetisiertem Glycerin (s. 20.14.0)
Herstellung von Seife zur Körperpflege (s. 20.42.0)