Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von Furnieren, die ausreichend dünn sind, um sich zum Furnieren, zur Verarbeitung zu Sperrholz oder zu anderen Zwecken zu eignen:
Glätten, Färben, Beschichten, Imprägnieren, Verstärken (Rückenverstärkung mit Papier oder Gewebe)
Anfertigung in Form von Motiven
Herstellung von Sperrholz, Furnierplatten und ähnlichen laminierten Holzplatten und -blättern
Herstellung von OSB-Platten und anderen Spanplatten
Herstellung von mitteldichten Faserplatten (MDF) und anderen Faserplatten
Herstellung von verdichtetem Holz
Herstellung von schichtverleimtem Holz, Pressschichtholz