Zahnarztpraxen (86.23.0.00)

Die Dienstleistung 'Zahnarztpraxen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Tätigkeiten in Zahnarztpraxen allgemeiner oder spezieller Natur, z. B. allgemeine Zahnheilkunde, endodontische und pädiatrische Zahnheilkunde, Oralpathologie
  • Kieferorthopädie
  • Kieferchirurgie
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von Zahnersatz in zahntechnischen Laboratorien (s. 32.50.3)
  • stationäre Behandlung in Krankenhäusern (s. 86.10.1 und 86.10.2)
  • Tätigkeiten von selbstständig tätigem zahnmedizinischem Hilfspersonal wie Fachkräften für Dentalhygiene (s. 86.90.9)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Arztpraxen, dentalmedizinische
  • Dentalmedizinische Arztpraxen
  • Dentist
  • Kieferorthopädische Arztpraxen
  • Mund- und kieferorthopädische Arztpraxen
  • Oralmedizinische Arztpraxen
  • Praxen von Zahnärzt(en/innen)
  • Zahnarztpraxen