Stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung u. Ä. (87.20.0.00)

Die Dienstleistung 'Stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung u. Ä.' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Einrichtungen, die der umfassenden Betreuung und Versorgung von Menschen bei Entwicklungsverzögerung, Geisteskrankheit und Drogenmissbrauch dienen (ohne stationäre Krankenhauspflege). Die Pflegeeinrichtungen stellen Unterkunft und Verpflegung, Aufsicht zum Schutz der Heimbewohnerinnen und -bewohner und ein gewisses Maß an medizinischer Versorgung bereit.
  • Tätigkeiten von:
    • Einrichtungen zur Behandlung von Alkohol- und Drogensucht
    • psychiatrischen Genesungsheimen
    • betreuten Wohngruppen für psychisch instabile Menschen
    • Einrichtungen für Menschen mit verzögerter geistiger Entwicklung
    • betreuten Übergangseinrichtungen für psychisch kranke Menschen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • psychiatrische Krankenhäuser (s. Gruppe 86.1)
  • Einrichtungen des Sozialwesens mit Unterbringung wie Obdachlosenheime (s. 87.90.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Beschäftigungstherapie in stationären Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung