Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern (26.80.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von unbespielten magnetischen Ton- und Videobändern
  • Herstellung von unbespielten magnetischen Ton- und Videobandkassetten
  • Herstellung von unbespielten Disketten
  • Herstellung von unbespielten Bildplatten
  • Herstellung von Festplatten-Datenträgern
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern (s. 18.20.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Bildträger, unbespielte, H.
  • CD-Rohlinge, unbespielte, H.
  • CD-ROM, H.
  • Computerdisketten und -bänder, unbespielte, H.
  • Datenträger, unbespielte, H.
  • Digitale Medien, H.
  • Digitalmedien, H.
  • Kassettentonbänder, unbespielte, H.
  • Magnetbänder, unbespielte, H.
  • Magnettonfilme, unbespielte, H.
  • Tonträger, unbespielte, H.