Fischverarbeitung (10.20.0.00)

Die Dienstleistung 'Fischverarbeitung' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Konservierung von Fisch, Krebstieren und Weichtieren: Gefrieren, Tiefkühlen, Trocknen, Kochen, Räuchern, Salzen, Einlegen in Lake, Verarbeitung zu Konserven usw.
  • Herstellung von Erzeugnissen aus Fisch, Krebstieren und Weichtieren: Kochfisch, Fischfilets, Fischrogen, Kaviar, Kaviarersatz usw.
  • Herstellung von Fischmehl als Nahrungsmittel für Menschen oder als Futtermittel
  • Herstellung von nicht genießbaren Mehlen und Extrakten von Fischen und anderen Wassertieren
  • Tätigkeiten von Spezialschiffen für die Fischverarbeitung und -konservierung
  • Verarbeitung von Seealgen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Verarbeitung und Haltbarmachung von Fisch auf Fischereifahrzeugen (s. 03.11.0)
  • Verarbeitung von Walen an Land oder auf dazu bestimmten Fischereifahrzeugen (s. 10.11.0)
  • Herstellung von Ölen und Fetten aus Meerestieren (s. 10.41.0)
  • Herstellung von gefrorenen oder anders haltbar gemachten zubereiteten Fischfertiggerichten (s. 10.85.0)
  • Herstellung von Fischsuppen (s. 10.89.0)
  • Zubereitung von Speisen zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen und alsbaldigen Verzehr (s. Abteilung 56)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Aalräuchereien
  • Brat- und Kochfischwaren, H.
  • Bücklinge, H.
  • Fabrikschiffe (Verarbeitung von Fischen, Krebs-, Weich- u.a. Meerestieren auf Schiffen, die ausschließlich be- und verarbeiten)
  • Fischdauerkonserven, H.
  • Fischfilets, H.
  • Fischkonserven, H.
  • Fischkonserven und -marinaden, H.
  • Fischmehl als Futtermittel, H.
  • Fischpasten, H.
  • Fischräuchereien
  • Fischräucherwaren, H.
  • Fischrogen, H.
  • Fischsalat, H.
  • Fischstäbchen, H.
  • Fischverarbeitung
  • Futterkrabben, getrocknete, H.
  • Futtermittel aus Fischen, Schal- und Krustentieren (auch gemischt), H.
  • Garnelen für Futterzwecke, getrocknete, H.
  • Kaviar, H.
  • Kaviarersatz, H.
  • Kochfisch, H.
  • Konservierung von Fisch, Krebstieren und Weichtieren
  • Konservierung von Schnecken
  • Krabbenerzeugnisse für Futterzwecke, H.
  • Krabbenerzeugnisse für Speisezwecke, H.
  • Krebserzeugnisse für Futterzwecke, H.
  • Krebserzeugnisse für Speisezwecke, H.
  • Kühlkost aus Fisch und Fischerzeugnissen, H.
  • Meeresfrüchte, eingelegt in Öl, H.
  • Muschelerzeugnisse für Futterzwecke, H.
  • Muschelerzeugnisse für Speisezwecke, H.
  • Muschelmehl und -kalk für Futterzwecke, H.
  • Ölsardinen, H.
  • Räucherfische, H.
  • Räuchern von Fisch
  • Räucherwaren (Fischwaren), H.
  • Salzheringe, H.
  • Schaltiererzeugnisse für Futterzwecke, H.
  • Sprotten, geräucherte, H.