Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Tätigkeiten von kirchlichen Vereinigungen oder Einzelpersonen, die in Kirchen, Moscheen, Tempeln, Synagogen oder an anderen Orten unmittelbar für Gläubige Dienstleistungen erbringen
Tätigkeiten von Klöstern und Konventen
Tätigkeiten im Zusammenhang mit religiöser Klausur
Abhalten von Trauergottesdiensten
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
von diesen Vereinigungen durchgeführte Bildungsmaßnahmen (s. Abteilung 85)
Tätigkeiten dieser Vereinigungen im Bereich des Gesundheitswesens (s. Abteilung 86)
Tätigkeiten dieser Vereinigungen im Bereich der Sozialarbeit (s. Abteilungen 87 und 88)