Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von Maschinen für die Mineralaufbereitung durch Sieben, Sortieren, Trennen, Waschen, Brechen usw. für die Baustoffindustrie
Herstellung von Beton- und Mörtelmischmaschinen
Herstellung von Erdbewegungsmaschinen:
Planiermaschinen ("Bulldozer" und "Angledozer"), Erd- oder Straßenhobel ("Grader"), Schürfwagen ("Scraper"), Schürf- und andere Schaufellader usw.
Herstellung von Pfahlrammen und -ziehern, Mörtelverteilern, Bitumenverteilern, Maschinen zum Bearbeiten von Betonflächen usw.
Herstellung von Gleiskettenzugmaschinen und Zugmaschinen für den Einsatz am Bau
Herstellung von Planierschilden
Herstellung von geländegängigen Muldenkippern
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln (s. 28.22.0)
Herstellung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Sattelstraßenzugmaschinen (s. 28.30.0, 29.10.2)
Herstellung von Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen einschließlich Maschinen zum Spalten von Steinen (s. 28.49.1)
Herstellung von Maschinen zur Herstellung von Mauer- und Dachziegeln, geformten keramischen Massen, keramischen Rohren sowie zum Warmbearbeiten von Glas (s. 28.99.0)