Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage (23.91.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Mühl-, Schleif- und Poliersteinen sowie von natürlichen oder künstlichen Schleifmitteln auf Unterlage, auch auf weicher Unterlage (z. B. Schleifpapier):
    • Mühlsteine sowie Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen
    • Schleif- und Poliersteine
    • Schleifscheiben, auch faserstoffverstärkt
    • Schleifpapier
    • Schleifkörper mit Diamant oder Bornitrid

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Diamantschleifkörper, H.
  • Mahlsteine, H.
  • Mühlsteine, H.
  • Poliersteine, H.
  • Sandpapier (Schleifpapier), H.
  • Schleifkörper , H.
  • Schleifkörper mit Diamant oder Bornitrid, H.
  • Schleifmittel auf Unterlage, H.
  • Schleifpapier, -gewebe, H.
  • Schleifscheiben , H.
  • Schleifsteine , H.
  • Schmirgelpapier, -leinen, H.
  • Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen, H.
  • Wetzsteine, H.