Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von Papier, Karton und Pappe zur industriellen Weiterverarbeitung
Weiterverarbeitung von Papier, Karton und Pappe:
Umhüllen, Beschichten und Imprägnieren von Papier, Karton und Pappe
Herstellung von Krepp- und Faltpapier
Herstellung von Laminaten und Folien, die mit Papier, Karton oder Pappe laminiert sind
Herstellung von Büttenpapier und -pappe (handgeschöpft)
Herstellung von Zeitungspapier und anderem Druck- oder Schreibpapier
Herstellung von Zellstoffwatte und Vliesen aus Zellstofffasern
Herstellung von (nicht gebrauchsfertigem) Kohle-, Durchschreibe- oder Umdruckpapier in Rollen oder breiten Bogen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Herstellung von Wellpapier und -pappe (s. 17.21.0)
Herstellung von beschichtetem oder imprägniertem Papier, sofern die Beschichtung oder das Imprägniermittel den Hauptbestandteil darstellt (siehe die Klasse, in der die Beschichtung oder das Imprägniermittel eingereiht ist)