Erbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt (98.20.0.00)

Die Dienstleistung 'Erbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Unterklasse umfasst die Tätigkeit der Erbringung von Dienstleistungen für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt durch private Haushalte. Zu diesen Tätigkeiten zählen Kochen, Unterrichten, Versorgung von Haushaltsmitgliedern und andere, durch den Haushalt für den Eigenbedarf erbrachte Dienstleistungen. Sofern private Haushalte auch verschiedene Waren für den Eigenbedarf produzieren, werden sie in der Herstellung von Waren durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt zugeordnet.

Quelle: Statistisches Bundesamt