Betrieb von Kläranlagen (37.00.2.00)

Die Dienstleistung 'Betrieb von Kläranlagen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Behandlung von Abwässern (aus Haushalten, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen, aus Schwimmbecken usw.) durch physikalische, chemische und biologische Verfahren wie Verdünnen, Sieben, Filtern, Absetzverfahren usw.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Dekontaminierung von Oberflächen- und Grundwasser am Ort der Verschmutzung (s. 39.00.0)
  • Reinigen von Entwässerungsrohren in Gebäuden und Beseitigung von Verstopfungen in Entwässerungsrohren in Gebäuden (s. 43.22.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Abwasseraufbereitung
  • Abwasserbeseitigung (Kläranlagen)
  • Abwasserreinigung
  • Kläranlagen
  • Klärschlammbehandlung