Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von hauptsächlich aus Obst oder Gemüse bestehenden Nahrungsmitteln, außer gefrorenen Fertiggerichten und solchen in Konservendosen oder in ähnlicher Weise haltbar gemacht
Konservierung von Obst, Nüssen und Gemüse: Gefrieren, Trocknen, Einlegen in Öl oder Essig, Verarbeitung zu Konserven usw.
Herstellung von Marmeladen, Gelees, Konfitüren, Obstaufstrichen und Obstzubereitungen
Rösten von Nüssen
Herstellung von Pasten aus Nüssen
Herstellung verderblicher zubereiteter Nahrungsmittel aus Obst und Gemüse, z. B.:
Salate; Salatmischungen, verpackt
geschältes oder geschnittenes Obst oder Gemüse
Tofu (Bohnenquark)
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Herstellung von Obst- und Gemüsesäften (s. 10.32.0)
Herstellung von Mehl aus getrockneten Hülsenfrüchten (s. 10.61.0)
Konservierung von Obst und Nüssen in Zucker (s. 10.82.0)
Herstellung von gefrorenen oder anders haltbar gemachten zubereiteten Gemüsegerichten (s. 10.85.0)
Herstellung von künstlichen Konzentraten (s. 10.89.0)
Zubereitung von Speisen zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen und alsbaldigen Verzehr, auch nach erneutem Erwärmen (s. Abteilung 56)