Personenbeförderung im Landverkehr anderweitig nicht genannt (49.39.9.00)

Die Dienstleistung 'Personenbeförderung im Landverkehr anderweitig nicht genannt' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • sonstige Personenbeförderung im Landverkehr:
    • Betrieb von Standseilbahnen, Seilschwebebahnen und Skiliften, soweit diese nicht Teil von Orts- und Nahverkehrssystemen sind
    • Betrieb von Schulbussen und von Bussen im Werksverkehr
    • Personenbeförderung mit von Menschen oder Tieren gezogenen Fahrzeugen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Rettungsdienste und Krankentransport (s. 86.90.9)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Ausflugsverkehr (Personenbeförderung mit Gespannfahrzeugen)
  • Behindertenfahrdienste (Gelegenheitsverkehr)
  • Berg- und Seilbahnen (Betrieb von)
  • Betrieb von Berg- und Selbahnen
  • Fahrradtaxi
  • Gespannfahrzeugverkehr (Personenbeförderung)
  • Kutschenfahrten (Personenbeförderung)
  • Personenbeförderung mit Gespannfahrzeugen
  • Pferdedroschkenbetrieb
  • Rikschafahrer
  • Schulbuslinienverkehr
  • Schülerbeförderung im Omnibuslinienverkehr