Herstellung von Stahlrohren (ohne Präzisionsstahlrohre) (24.20.1.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Stahlrohren (ohne Präzisionsstahlrohre)' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von nahtlosen Rohren mit kreisförmigem oder anderem Querschnitt sowie von Knüppelrohlingen mit kreisförmigem Querschnitt zur Weiterverarbeitung durch Warmwalzen, Warmstrangpressen oder andere Warmverarbeitung eines Halbzeugs, etwa von warm gewalzten oder stranggegossenen Stäben oder Knüppeln
  • Herstellung von geschweißten Rohren mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von mehr als 406,4 mm, aus warm gewalzten Flacherzeugnissen kalt geformt und längsnaht- oder spiralnahtgeschweißt
  • Herstellung von geschweißten Rohren mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von 406,4 mm oder weniger durch kontinuierliches Kalt- oder Warmumformen aus warm oder kalt gewalzten Flacherzeugnissen und Längsnaht- oder Spiralnahtschweißen sowie von Rohren mit nichtkreisförmigem Querschnitt durch Kalt- oder Warmumformen von längsnahtgeschweißtem kalt- oder warmgewalztem Band
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von nahtlosen Stahlrohren im Schleudergussverfahren (s. 24.52.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Rohre aus Stahl , H.
  • Stahlrohre , H.