Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Erzeugung von Stammholz für die Holzverarbeitung
Erzeugung von Rohholz, z. B. Grubenholz, Zaunpfählen und Leitungsmasten
Sammeln und Erzeugung von Holz für die Energieerzeugung
Sammeln von Rückständen (z. B. Reisig, Schnitzeln u. ä. Brennholz), die beim Holzeinschlag anfallen, für die Energieerzeugung
Erzeugung von Holzkohle im Wald (durch traditionelle Verfahren)
Produktionsergebnis dieser Tätigkeit sind z. B. Stämme oder Brennholz