Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Verwaltung und Betrieb des Auswärtigen Amtes sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland oder am Sitz internationaler Organisationen
Verwaltung, Erbringung und Unterstützung von zur Verbreitung im Ausland bestimmten Informations- und Kulturdiensten
über internationale Organisationen oder anderweitig geleistete Hilfe für Entwicklungsländer
Gewährung von Militärhilfe an das Ausland
Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Außenhandel, internationalen Finanzgeschäften und auslandsbezogenen technischen Fragen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
internationale Katastrophen- und Flüchtlingshilfe (s. 88.99.0)